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Demokratie und Konsent

Stefan Kühl teilte neulich einen Artikel auf LinkedIn, in dem er - wie üblich - kritisch zum Thema Unternehmensdemokratie zitiert wird.

Den Artikel finde ich sehr gut, er differenziert ungewöhnlich stark für eine Tageszeitung. Er hat mich aber auch motiviert, ein paar Gedanken niederzuschreiben, weil ich immer wieder erlebe, dass das Thema der Unternehmensdemokratie sehr einseitig bewertet wird.

Ich bin prinzipiell für demokratische Strukturen, in Unternehmen ebenso wie in der Gesellschaft. Das Funktionieren von demokratischen Strukturen und der zugehörigen Entscheidungsprozesse setzt aber mündige Menschen voraus, die um deren Schwächen und Seiteneffekte wissen. Und in diesem Bereich sehe ich massive Schwächen, besonders bei Menschen mit technisch ausgerichteter Ausbildung.

Ich möchte das gerne am Beispiel des Konsent erklären.

Konsent

Der Konsent ist eine Methode eine Entscheidung in einem sozialen System zu treffen. Ich erlebe ihn häufig als effektivere Methode als den Konsens oder den Mehrheitsentscheid.

Es gibt aber einige weit verbreitete Missverständnisse zum Thema, die mir - wie so oft - vor allem in meiner Heimatdomäne IT begegnen.

Woher kommt das Wort Konsent eigentlich? Im Deutschen existiert das Wort formal gar nicht, es wurde eingedeutscht, nachdem der ‘consent’ durch die Soziokratie populär wurde. Am ehesten entsprechen würde ihm das deutsche Wort ‘konsentieren’, das jedoch entweder ein Übereinstimmen mit der Meinung einer anderen Person zum Ausdruck bringt oder schlicht und einfach ‘genehmigen’ bedeutet.

Im Englischen wird ‘consent’ aber eher wie das deutsche Wort ‘Einwilligung’ genutzt, was auch einige der Formen und Anwendungen des Konsent erklärt.

Welche Missverständnisse oder Probleme gibt es beim Konsent?

Schweigen ist Zustimmung

Im Englischen gibt es die Variante des ‘implied consent’, bei dem Schweigen Zustimmung bedeutet.

Randnotiz, um Panik vorzubeugen: Im Fall der Hyperraum-Expressroute wurde ‘implied consent’ durch das Planungsamt von Alpha Centauri angewendet.

Dass diese Art von Konsent nicht zur Entscheidungsfindung taugt wird spätestens bei Themen deutlich, die Minderheiten oder Schwächere betreffen. Es ist ein gravierender Unterschied, ob das Prinzip “Nein heißt nein” oder “Nicht ja heißt nein” angewendet wird.

Die Haltung, dass jede(r) seine oder ihre Meinung sagen darf, ist nicht gleichbedeutend, dass Menschen das auch tun können. Warum die Erlaubnis, etwas zu tun, nicht automatisch dazu führt, dass das auch getan wird, lässt sich gut damit erklären, wie Menschen sich ihre Welt mental konstruieren. Das ist aber ein Thema für einen anderen Artikel.

Der Zwang des besseren Vorschlags

Immer wieder begegnen mir Menschen, die den Konsent als ‘implied consent’ betreiben und ergänzend das Credo ausrufen: Wer keinen besseren Vorschlag hat, stimmt zu.

Diese Haltung zum Konsent führt bestenfalls zu schlechteren Entscheidungen, viel häufiger aber zu Ausgrenzung, Frustration und am Ende zum Gegenteil einer Unternehmensdemokratie.

Warum das so ist, lässt sich relativ einfach erklären: Der Zwang zum besseren Vorschlag ist de-facto nur eine Variante des Schweigens durch Zustimmung. Wenn ich mit dem abzustimmenden Vorschlag nicht übereinstimme oder konkrete Bedenken habe, aber keine Idee formulieren kann, wie die Lösung ausschaut, dann werde ich nicht gehört.

Dass auf diese Weise Minderheiten, Schwächere und weniger laute Menschen schnell unterdrückt werden können, leuchtet ein.

Verfügbarkeit von Information

Das dritte Missverständnis in der Anwendung des Konsent, das ich häufig erlebe, ist dass durch die Erklärung des zu Entscheidenden ausreichend viele Informationen vorhanden sind, um zu entscheiden.

Das ist aus so vielen Gründen falsch, dass ich gar nicht alle benennen kann, daher nur ein paar Anregungen dazu:

  1. Teilen von Information führt nicht zum Verstehen, schon gar nicht zum gleichen Verstehen des Inhalts
  2. Alle verfügbaren Informationen zu berücksichtigen ist immens zeitaufwändig - und aufgrund von 1. nicht trivial
  3. Alle möglichen Informationen ständig verfügbar zu haben, überfordert Menschen und Organisationen - es kann also eventuell gar kein besserer Vorschlag gemacht werden, weil die Menge des Rauschens in den Informationen zu groß ist

Den Konsent verbessern

Wie können die resultierenden Probleme aus dem Konsent nun behoben werden?

Erfreulicherweise hat die Soziokratie, die den Konsent populär gemacht hat, eine gute und praktikable Vorschläge dazu.

Einwände sind wichtiger als Vorschläge

Im Konsent-Verfahren der Soziokratie gilt: So lange eine Person einen relevanten Einwand hat, muss dieser Einwand integriert werden.

Damit wird das Problem des Zwangs zum besseren Vorschlag gelöst, allerdings noch nicht das der Zustimmung durch Schweigen.

Das Einwandsprinzip bewirkt aber etwas unglaublich Wichtiges: Es sorgt dafür, dass nicht Einzelne eine Verantwortung aufgebürdet bekommen, die sie nicht tragen können, sondern dass die Gruppe die Verantwortung für die Lösung übernimmt. Auf diese Weise werden zwar mehr Konflikte entstehen, aber die Entscheidungen tragfähiger sein, weil mehr Perspektiven berücksichtigt wurden.

Aber auch dieses Vorgehen wirft neue Fragen auf, unter anderem -was einen Einwand zu einem relevanten Einwand macht oder wie mit prinzipiell nicht-integrierbaren Einwänden umgegangen werden kann.

Entscheidungen sind zeitlich befristet

Die zeitliche Befristung von Entscheidungen ist eines der mächtigsten Konzepte für den Umgang mit dem Konsent. Leider macht es die Anwendung von des Konsentkonzepts auch aufwändig und langsam. Das Gute an der zeitlichen Befristung ist, dass sie im schlechtesten Fall keine Auswirkung hat und im besten Fall Schlimmeres verhindert.

Liquid Democracy

Liquid Democracy ist im deutschsprachigen Raum vor allem durch die Piratenpartei bekannt geworden. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine konkrete Umsetzung von Delegated Voting, bei dem Personen ihre Stimme für eine Entscheidung an eine andere Person übertragen, die sie für kompetent in Bezug auf die zu treffende Entscheidung halten.

Bei Liquid Democracy wird also das Repräsentationsprinzips auf den Fall einer Einzelentscheidung angewendet - im Gegensatz zu einer zeitlich begrenzten Interessenvertretung wie sie in Betriebsräten oder anderen Vertretungen existiert.

Fazit

Die Anwendung des Konsent ist nicht trivial, die Einführung demokratischer Strukturen in Unternehmen noch viel weniger.

Ich wünsche mir, dass Menschen, die das Prinzip des Konsents nutzen möchten oder verfechten, sich dessen Seiteneffekte und der mit ihm einhergehenden Herausforderungen bewusst sind.

Ich wünsche mir außerdem, dass mehr Menschen sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen. Es ist immer wieder ernüchternd, wie viel Verfechter der Unternehmensdemokratie nichts über die rechtliche Verankerung von Mitbestimmung wissen.

Und ich wünsche mir, dass mehr Menschen Heinz von Foerster lesen. Der hat das Problem mit dem Entscheiden gut auf den Punkt gebracht, als er meinte: Nur das prinzipiell nicht Entscheidbare muss überhaupt entschieden werden.